Urteil

Wer sich ehrenamtlich engagiert, kann auch bei regelmäßiger Aufwandsentschädigung sozialversicherungsfrei bleiben. Das hat das Hessische Landessozialgericht klargestellt. Anlass des Streits war eine Tätigkeit mit einer Entschädigung von fünf Euro pro Stunde – und die Frage, ob dennoch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorlag.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Rechtsanwälte nicht verpflichtet sind, eigenständig den Fristenkalender ihrer Kanzlei zu kontrollieren, sofern sie sich auf eine funktionierende Organisation und die Vermerke in den Handakten verlassen können. Das reduziert Haftungsrisiken.