30.09.2026

Wer eine GmbH führt, haftet nicht automatisch für jede unternehmerische Fehlentscheidung mit dem eigenen Vermögen. Geschäftsführer können jedoch persönlich in Anspruch genommen werden, wenn ihnen eine Verletzung ihrer Pflichten vorgeworfen wird. Besonders relevant wird das häufig, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten oder in die Insolvenz gerät.