Kann ein Erbe Schenkungen zurückfordern? Der Bundesgerichtshof stärkt Vertragserben
UrteilWer zu Lebzeiten Geld oder Immobilien verschenkt, kann damit grundsätzlich frei über sein Vermögen verfügen. Doch in bestimmten Fällen können solche Schenkungen nach dem Tod des Schenkenden wieder zum Streitfall werden. Der Bundesgerichtshof hat jetzt klargestellt, dass Vertragserben unter bestimmten Voraussetzungen die Herausgabe eines Geschenks verlangen können.