Wieder weniger Arbeits-, aber mehr Wegeunfälle

Vorläufige Daten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. belegen, dass zum dritten Mal in Folge seit der Widervereinigung die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle unter einer Million lag. Allerdings gab es 2023 deutlich mehr Wegeunfälle im Vergleich zum Vorjahr.

8.4.2024 (verpd) Insgesamt wurden letztes Jahr jeden Tag immer noch knapp 2.700 Personen bei Arbeits- oder Wegeunfällen verletzt oder getötet. Allerdings gab von 2020 bis 2023 im Gegensatz zu den Vorjahren seit der Wiedervereinigung jedes Jahr weniger als eine Million Arbeits- und Wegeunfälle. Doch insgesamt hat sich in 2023 die Anzahl der genannten Unfälle gegenüber dem Vorjahr erhöht. Ausschlaggebend dafür war der deutliche Zuwachs bei den Wegeunfällen.

Aus einer vorläufigen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) geht hervor, dass sich letztes Jahr fast 969.400 meldepflichtige Arbeits- sowie Wegeunfälle ereigneten.

Grundsätzlich ist ein Arbeits- und Wegeunfall meldepflichtig, wenn ein in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherter Auszubildender, Arbeitnehmer oder Selbstständiger dabei so schwer verletzt wurde, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig oder infolge des Unfalles gestorben ist.

Weiterhin weniger als eine Million Arbeits- und Wegeunfälle

Damit liegt zum dritten Mal in Folge seit der Wiedervereinigung die Anzahl der in einem Kalenderjahr gemeldeten Arbeits- und Wegeunfälle unter eine Million. Gegenüber 2022 hat sich jedoch die Anzahl dieser Unfälle um 0,9 Prozent beziehungsweise knapp 8.700 Fälle erhöht.

Grund für den Anstieg ist die deutliche Erhöhung der Wegeunfälle. Insgesamt ereigneten sich 2023 rund 184.200 Wegeunfälle und damit 6,3 Prozent beziehungsweise etwa 10.900 Vorfälle mehr als im Vorjahr. Zudem gab es letztes Jahr rund 785.200 Arbeitsunfälle. Das waren 0,3 Prozent oder 2.200 Fälle weniger als im Jahr davor.

Ferner weist die Statistik für 2023 insgesamt 610 tödliche Arbeits- und Wegeunfälle auf und damit 9,1 Prozent weniger als 2022. Konkret ereigneten sich 390 tödliche Arbeits- sowie 220 tödliche Wegeunfälle. Das waren gegenüber dem Vorjahr 7,8 Prozent weniger tödliche Arbeits- und 11,3 Prozent weniger tödliche Wegeunfälle.

Insgesamt gab es nach Angaben von Destatis seit der Geschichte der gesetzlichen Unfallversicherung noch nie so wenig tödliche Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin wie letztes Jahr.

Für viele Unfälle besteht kein gesetzlicher Unfallschutz

Grundsätzlich sind Arbeitsunfälle nur Unfälle, die gesetzlich unfallversicherte Personen wie zum Beispiel Arbeitnehmer oder Auszubildende während einer beruflichen Tätigkeit erleiden. Nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen jedoch Verrichtungen, die dem privaten Bereich zuzuordnen sind, wie Unfälle während des Essens in der Kantine oder auch Unfälle auf der Toilette.

Gesetzlich unfallversicherte Wegeunfälle sind Unfälle, welche gesetzlich Unfallversicherte auf dem Weg zur oder von der Arbeitsstätte nach Hause haben. Umwege für private Verrichtungen, zum Beispiel, um während des Arbeitsweges einkaufen zu gehen, sind nicht gesetzlich unfallversichert.

Freizeitunfälle, wie Unfälle im Haushalt, beim Sport oder auf dem Weg zu Freunden, zum Einkaufen oder in den Urlaub, fallen in der Regel generell nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Statistisch gesehen sind dies jedoch die meisten Unfälle.

Finanzielle Lücken trotz gesetzlichem Unfallschutz

Doch selbst wer nach einem Arbeits- oder Wegeunfall Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat, muss zum Beispiel bei einer unfallbedingten Erwerbsunfähigkeit mit Einkommenseinbußen gegenüber der Zeit vor dem Unfall rechnen. Umso wichtiger ist es daher, die möglichen finanziellen Folgen eines schweren Unfalles, die man aufgrund eines fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Unfallschutzes als Verunfallter allein zu tragen hätte, abzusichern.

Die private Versicherungswirtschaft bietet entsprechende Lösungen an. So sichert eine private Unfallpolice berufliche und private Unfälle rund um die Uhr ab. In vielen privaten Unfallversicherungen kann unter anderem eine Kapitalsumme und/oder eine Rentenzahlung im Invaliditätsfall vereinbart werden, beispielsweise um mögliche Einkommensverluste durch eine bleibende Behinderung auszugleichen.

Auch andere Policen wie eine private Krankentagegeld-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung können individuell sinnvoll sein, um gesetzliche Absicherungslücken zu schließen.