Die Betriebsschließungsversicherung ist der Betriebsunterbrechungsversicherung verwandt und wird insbesondere für Krankenhäuser sowie bestimmte Segmente der Lebensmittelbranche angeboten. Versichert werden die Kosten und entgangener Gewinn bei einer Betriebsschließung (für maximal 30/60 Tage).

Gegenstand der Versicherung

  • Schäden durch behördliche Schließung zur Verhinderung der Seuchenverbreitung, entgangener Gewinn, Wiedereröffnungskosten
  • Schäden durch von Behörden angeordnete Desinfektion des Betriebes, Kosten für Desinfektion
  • Schäden an Waren durch Entseuchung oder Vernichtung, Kosten der Entseuchung
  • Lohn- und Gehaltszahlungen für beschäftigte Personen, denen wegen Ansteckungsgefahr eine Ausübung der Tätigkeit untersagt wird
  • Kosten für Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen gem. Bundes-Seuchengesetz

Leistungen des Versicherers

  • Zahlung der Tagesentschädigung bis zur Dauer von 30 Schließungstagen
  • Zahlung der Tagesentschädigung bis zur Beendigung der Desinfektion
  • Entschädigung der Desinfektionskosten bis zum Höchstbetrag
  • Entschädigung der Entseuchungskosten und Minderwert der Ware
  • Entschädigung der Bruttolohn- und Gehaltsaufwendungen
  • Entschädigung der Kosten für Ermittlung und Beobachtung
  • Gewährung des zinslosen Darlehens bis zur Höhe der versicherten Leistung

Versicherungsschutz besteht nur für die Betriebsstellen, die im Versicherungsschein ausdrücklich genannt sind. Die Tageshöchstentschädigung wird i. d. R. für die Dauer der Betriebsschließung, längstens aber 30 Tage gezahlt. Eine Verlängerung auf 60 Tage ist möglich.