bKV/bAV | 22.02.12 Mitarbeiterbindung per KrankenversicherungArbeitgeber, die ihren Mitarbeitern eine betriebliche Krankenversicherung anbieten, profitieren in zweifacher Weise. 20.2.2012 (verpd) Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) gewinnt an Interesse, seit in 2011 klargestellt wurde, dass die arbeitgeberfinanzierte bKV als Sachzuwendung in bestimmten Grenzen lohnsteuer- und sozialabgabenfrei durchgeführt werden kann. Eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung bietet dem Unternehmer die Möglichkeit, bis zu 44 Euro monatlich pro Mitarbeiter für diesen lohnsteuer- und sozialabgabenfrei für Krankenversicherungs-Leistungen einzusetzen. Damit kann ein Arbeitgeber entweder eine Sozialleistung einrichten, mit der er in dem durch die demografische Entwicklung zunehmenden Wettbewerb um Arbeitskräfte attraktiver wird. Oder er kann die bKV im Rahmen von Gehaltserhöhungen einsetzen. Kleinere Gehaltserhöhungen sind nämlich, bedingt durch Steuerprogression und Sozialversicherungs-Abzüge, für die Beschäftigten oft unattraktiv – vom Brutto bleibt kaum Netto. Verzicht auf Gesundheitsprüfung möglichErhält der Arbeitnehmer schon andere Sachbezüge beispielsweise für Verpflegung, reduziert sich der nutzbare Freibetrag von 44 Euro pro Mitarbeiter entsprechend. Allerdings besteht in diesem Fall die Möglichkeit der Individual- oder Pauschalversteuerung. Die Prämien für die bKV, also auch eventuell vom Arbeitgeber übernommene Sozialabgaben und Steuern, gelten als Betriebsausgaben. Ähnlich wie in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erfolgt eine bKV auf Grundlage eines Rahmenvertrages, um möglichst alle oder viele Arbeitnehmer des Arbeitgebers mit einzubeziehen. Bei entsprechenden Gruppenversicherungen ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Dazu zählen der Verzicht auf Wartezeiten und eine Gesundheitsprüfung unter der Bedingung, dass ein Großteil der versicherungsfähigen Arbeitnehmer sowie eine Mindestanzahl an Personen je gewähltem Tarif versichert werden. Weitere Informationen zur bKV können Unternehmer bei einem Versicherungsfachmann einholen.
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