Unfallschutz | 22.02.12 Nur mit Weste ins AuslandNach einem Unfall oder einer Panne sorgt eine Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs, dass man von anderen frühzeitig erkannt wird. Das kann die Gesundheit oder gar das Leben retten. Wer im Ausland keine mitführt, riskiert zudem eine Strafe. 20.2.2012 (verpd) Eine Warnweste ist in vielen Reiseländern gesetzlich vorgeschrieben. Durch ihre grelle und leuchtende Farbe können diese das Leben der Fahrzeuginsassen nach einer Panne oder einem Unfall retten. Zudem wird in manchen Ländern die Urlaubskasse unnötig strapaziert, wenn man keine Weste in Griffweite mit sich führt. Nicht nur im Herbst und Winter, sondern auch bei Nacht, im Nebel oder bei sonstigen Sichtbehinderungen ist es wichtig, nach einem Unfall oder einer Panne von anderen gesehen zu werden. Anderenfalls könnte es sein, dass man von nachfolgenden Fahrzeugfahrern übersehen und überfahren wird. Bei entsprechenden Unfällen gab es in der Vergangenheit bereits Schwerverletzte und Tote zu beklagen. Deshalb raten die deutschen Autoversicherer den Autofahrern, das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen nur mit Warnweste zu verlassen. Denn ohne Warnweste bleiben Fahrer und Beifahrer nahezu unsichtbar. Verhalten im Ernstfall„Bei einer Panne auf der Autobahn verhalten sich die Fahrzeuginsassen am besten so: möglichst in der Nähe einer Notrufsäule anhalten, Warnblinkanlage an, Warnweste überziehen, das Fahrzeug verlassen, Warndreieck in mindestens 100 Metern Entfernung aufstellen, über die Notrufsäule um Hilfe bitten und hinter der Leitplanke warten“, so der Tipp der Versicherer. Eine Untersuchung der Wirkung von Warnwesten im benachbarten Österreich hat ergeben, dass auf den Autobahnen in den drei Jahren nach Einführung der Warnwestenpflicht die Zahl der Unfälle mit Fußgängern oder haltenden Fahrzeugen um 39 Prozent zurückgegangen ist. Die Zahl der Verunglückten reduzierte sich sogar um 53 Prozent. Geldbuße für vergessene WarnwesteDoch neben der erhöhten Sicherheit kann das Fahren ohne griffbereite Warnweste im europäischen Ausland richtig teuer werden. Während in Deutschland eine Warnwestenpflicht bisher nur für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr gilt, muss in vielen Ländern spätestens beim Verlassen des Fahrzeugs nach einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften eine Warnweste angelegt werden. Für folgende europäische Länder besteht eine Warnwestenpflicht: Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen (nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kennzeichen), Österreich, Portugal (nur für Fahrzeuge mit portugiesischem Kennzeichen), Rumänien (Kraftfahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht), Serbien, Slowakei, Spanien, Tschechien (gewerblich genutzte Fahrzeuge) und Ungarn. Genormtes Aussehen und vorgeschriebene AufbewahrungDie Warnweste sollte im Innenraum des Fahrzeugs – beispielsweise im Handschuhfach – aufbewahrt werden, nicht jedoch im Kofferraum oder gar in der Dachgepäckbox. Denn in manchen Ländern wird nicht nur zur Kasse gebeten, wenn man diese Schutzkleidung nicht mit führt, sondern bereits wenn die Weste nicht in Griffnähe des Autofahrers ist. Wichtig ist zudem, dass die Warnweste das europäische Kontrollzeichen EN 471 trägt, reflektierende Streifen hat und in den Leuchtfarben Rot, Gelb oder Orange gehalten ist. Westen, die diese vorgeschriebene Norm erfüllen, sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet.
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