Aktuelles | 09.02.12 Närrische TageBis Aschermittwoch vergnügen sich wieder zahlreiche Jecken auf Umzügen und Feiern. Doch es sollten einige Dinge beachtet werden, damit aus dem Vergnügen nicht bitterer Ernst wird. 6.2.2012 (verpd) Nicht nur in Städten wie den Hochburgen Köln, Düsseldorf oder Mainz finden auch dieses Jahr wieder zahlreiche Karnevalsumzüge und -feiern statt. Leider kommt es dabei immer wieder zu Unfällen. Damit die Karnevals-, Fastnachts- oder Faschingszeit nicht böse endet, empfiehlt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vorab an einiges zu denken. So haften beispielsweise nicht nur die Veranstalter, sondern auch die Zuschauer von Umzügen und Festen für Schäden, die sie verursachen. Abgesicherte ZuschauerVerursacht ein Umzugs- oder Festbesucher fahrlässig einen Personen- oder Sachschaden, muss er dafür auch aufkommen. Eine Privat-Haftpflichtversicherung hilft jedoch demjenigen, der den Schaden ungewollt verursacht hat, und kommt entweder für den Schaden auf, wehrt aber auch zu hohe oder ungerechtfertigte Ansprüche Dritter ab. Da man als Besucher selbst verletzt werden kann, ohne dass ein anderer dafür haftet, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. So gibt es beispielsweise diverse Urteile, die Umzugsbesuchern, welche von geworfenen Kamellen oder anderen genehmigten Kleinstgegenständen getroffen und verletzt wurden, keinen Schadenersatz durch den Veranstalter oder den Werfer zusprachen. Veranstalter in der PflichtWer einen Karnevalsumzug veranstaltet, sollte sich mit einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung absichern. Damit sind der Veranstalter und seine Mitglieder für ihre Haftung bei der Überwachung und der Leitung der Veranstaltung versichert. Kommt durch das Verschulden des Veranstalters beispielsweise ein Umzugsbesucher zu Schaden, werden von der Veranstalter-Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche für den Veranstalter befriedigt aber auch unberechtigte abgewehrt. Um auch mögliche Schäden in den eigenen Reihen abzudecken, ist es für Karnevalsgesellschaften sinnvoll, sich mit einer Gruppenunfall- und Vereins-Haftpflichtversicherung abzusichern. Damit sind die einzelnen Zugteilnehmer gegen Schäden versichert, die bei solchen Umzügen normalerweise entstehen können. Geschützter Umgang mit PferdestärkenWollen karnevalsbegeisterte Tierfreunde mit ihren Pferden am Umzug teilnehmen, hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass nur „umzugsgeeignete“ Vierbeiner eingesetzt werden. Der Pferdehalter selbst sollte eine Tierhalter-Haftpflichtpolice besitzen. Diese kommt unter anderem dafür auf, wenn das Pferd plötzlich ausschlägt und einen Dritten verletzt. Motorisierte Umzugsbesucher und -teilnehmer sollten auf Alkohol verzichten. Denn auch in der Karnevalszeit müssen die Promillegrenzen im Straßenverkehr eingehalten werden. Wer angetrunken nach einer Feier oder einem Umzug fährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld und Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister. Der Kfz-Haftpflichtversicherer kann nicht nur bis zu 5.000 Euro Regress vom Fahrer einfordern, wenn dieser betrunken einen Unfall verursacht und dadurch einen anderen geschädigt hat, sondern auch den Kaskoschutz für das eigene Fahrzeug verwehren.
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